Ehescheidung
Die Ehescheidung ist die formelle Beendigung einer Ehe. Mit der Ehescheidung
wird die Ehe aufgelöst.
Nach kirchlichem Recht ist eine Ehescheidung nur unter besonderen Umständen
so z. B. bei einer Impotentia coeundi des Mannes - möglich. Auch das
deutsche Recht sieht die Ehe als lebenslanges Institut, dessen besonderer
Schutz in Art. 6 des Grundgesetzes gefordert wird. Die Ehe kann daher nur
durch den Tod oder durch die Ehescheidung beendet werden. Die Ehescheidung
muss durch richterliches Urteil festgestellt werden.
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