Scheidung
Die Scheidung ist die formelle Beendigung einer Ehe. Mit der Scheidung
wird die Ehe aufgelöst.
Nach kirchlichem Recht ist eine Scheidung nur unter besonderen Umständen
so z. B. bei einer Impotentia coeundi des Mannes - möglich. Auch das
deutsche Recht sieht die Ehe als lebenslanges Institut, dessen besonderer
Schutz in Art. 6 des Grundgesetzes gefordert wird. Die Ehe kann daher nur
durch den Tod oder durch die Scheidung beendet werden. Die Scheidung muss
durch richterliches Urteil festgestellt werden.
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auf Ehescheidung
Hinweise zur Ehescheidung und Unterhalt
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